Felgen Gutachten und Zulassung in Deutschland

Wir alle verbringen eine ganze Menge Zeit in unserem Auto und wir geben regelmäßig viel Geld dafür aus, um einen zuverlässigen und komfortablen Wagen zu fahren, der in gewisser Hinsicht auch immer etwas über unsere Persönlichkeit aussagt. Klar also, dass wir dem Auto auch eine gewisse individuelle Note verleihen wollen.

Eine gute Methode, um genau das zu tun, sind individuelle Felgen. Die Felgen sind nicht nur ein elementarer und wichtiger Bestandteil des Fahrzeugs, sondern sind auch ein tolles Mittel, um mit Ihrem fahrbaren Untersatz Ihre Persönlichkeit zum Ausdruck zu bringen und einen echten Hingucker zu schaffen. Alles könnte also ziemlich einfach sein – wenn da nicht die Sache mit den Gutachten wäre. Aber auch dieses Thema, das einem zunächst wie ein Buch mit sieben Siegeln erscheinen kann, lässt sich mit ein wenig Übersicht entschlüsseln.

Felgengutachten: Einblicke in eine Welt der Vorschriften

Tatsächlich dürfen Sie nämlich nicht einfach irgendwelche Felgen kaufen, sie montieren und damit gleich weiterfahren. Das kann bei einer Kontrolle unter Umständen ziemlich teuer werden. Stattdessen hat der Gesetzgeber im Sinne der Verkehrssicherheit einige Regeln aufgestellt, mit denen festgelegt wird, welche Felgen für welchen Fahrzeugtyp zugelassen sind. Das kann auf den Anfänger zunächst einigermaßen verwirrend wirken, vor allem weil dabei so viele sperrige Worte eine Rolle spielen. Kurz gesagt, muss die gewählte Felge eines von drei möglichen Genehmigungsverfahren bestanden haben.

EC-Betriebserlaubnis

Das ist die Variante, die für alle Käufer am einfachsten ist. Hat eine Felge ein ECE-Prüfzeichen bekommen, so hat sie alle Tests und Genehmigungsverfahren bestanden und kann ohne jegliche Einschränkung benutzt werden. Ob eine Felge diese Betriebserlaubnis hat, erkennen Sie an einem auf ihr zu findenden Prüfzeichen, das aus dem Buchstaben E und einer Zahl besteht, umgeben von einem Kreis. Auch der Händler wird Ihnen das Vorhandensein der EC-Betriebserlaubnis bestätigen können.

Allgemeine Betriebserlaubnis

Fehlt das EC-Prüfzeichen, so wird es möglicherweise ein wenig komplizierter, aber auch nicht immer. In diesem Fall muss man prüfen, ob eine Allgemeine Betriebserlaubnis, kurz ABE, für die Felgen vorhanden ist. Auch das muss der Händler wissen. Ist das nämlich der Fall, so gibt es für die Felge eine mehrseitige Auflistung aller Fahrzeugtypen, für die sie benutzt werden darf. Steht Ihr Fahrzeug ohne weitere Ergänzungen oder Einschränkungen in dieser Liste, so steht dem Betrieb der Felge an diesem Fahrzeug nichts weiter im Wege – aber eben wirklich nur an diesem Fahrzeug. Sollen die Felgen dort einmal abmontiert und an einem anderen Auto weiterverwendet werden, so wird eine erneute Prüfung der ABE nötig.

Ist in der ABE hinter Ihrem Fahrzeugtyp dagegen in der Spalte „Auflagen und Hinweise“ ein Eintrag vorhanden, so muss genau nachgesehen werden. In diesem Fall ist die Verwendung der Felgen an bestimmte Bedingungen gebunden. Das kann zum Beispiel eine Vorgabe für bestimmte Reifentypen sein, eine Einschränkung für Allradfahrzeuge oder andere Vorgaben. Diese Bestimmungen können sehr detailliert sein und müssen unbedingt beachtet werden. Darüber hinaus müssen Sie eine Abschrift der ABE immer im Fahrzeug dabeihaben, damit die Einhaltung dieser Vorgaben bei einer Kontrolle jederzeit überprüft werden kann. Selbst wenn alle Auflagen peinlich genau eingehalten wurden, kann ein Bußgeld fällig werden, wenn man bei einer Kontrolle nicht die ABE vorlegen kann. Sollte diese verloren gegangen sein, kann man sie bei Kraftfahrt-Bundesamt anfordern.

Teilegutachten

Bei dieser Variante ist am meisten Sorgfalt notwendig. In einem Teilegutachten finden Sie genaueste Hinweise darauf, welche Reifen zu verwenden sind, welche Einpresstiefen einzuhalten sind und viele andere Vorgaben. Diese sind strikt einzuhalten, denn wenn der Einbau erfolgt ist, muss die nächste Fahrt auf direktem Weg zum TÜV oder zur DEKRA oder zu einem anderen Sachverständigen führen. Dessen Aufgabe ist es, Ihnen zu bescheinigen, dass die Felgen sachgerecht montiert worden sind und dass alle Vorgaben dabei eingehalten worden sind.

Ist das alles zur Zufriedenheit des Sachverständigen geschehen, bekommen Sie eine Anbaubescheinigung ausgestellt. Diese reicht aber immer noch nicht aus, um die Felgen zu benutzen. Ihr nächster Weg führt Sie zur Zulassungsstelle, wo dann der Eintrag in die Fahrzeugpapiere vorgenommen wird. Alle diese Schritte bringen natürlich leider immer zusätzliche Kosten mit sich.

Was schwierig aussieht, ist tatsächlich oft gar nicht so schwer

So manches Mal kann der Weg hin zu einem Upgrade der Felgen also ganz schön steinig sein. Das trifft jedoch nur auf einen geringen Teil der am Markt erhältlichen Felgen zu. Aber es ist wichtig, dass Sie sich beim Kauf von Felgen genau informieren, welche Art von Betriebsgenehmigung für den gewünschten Fahrzeugtyp vorliegt. In manchen Fällen muss die entsprechende Erlaubnis dann immer mitgeführt werden und wer spätere andere Tuningteile einbauen möchte, sollte immer auch einen Blick darauf werfen, inwiefern diese wiederum mit den Felgen verträglich sind, was die Betriebsgenehmigung angeht.

Letzten Endes ist aber vieles einfacher, als es zunächst aussieht. In diesem Sinne also: Gute Fahrt!

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